Wie gelingt die Regelbetreuung in Kleinstunternehmen wirklich?

Kleine Unternehmen stehen im Arbeitsschutz vor der Herausforderung, begrenzte Ressourcen mit gesetzlichen Anforderungen in Einklang zu bringen. Gerade für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten bietet die Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 (Anlage 1) einen flexiblen, zugleich verbindlichen Rahmen. Doch wie kann dieser wirksam genutzt werden?

Regelbetreuung und Gefährdungsbeurteilung im Fokus

Zentrales Element der Regelbetreuung ist die Gefährdungsbeurteilung. Diese muss aktuell gehalten und bei maßgeblichen Änderungen der Arbeitsbedingungen überprüft werden. Dabei ist der Sachverstand von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit verbindlich einzubinden.

Die DGUV Vorschrift 2 gibt für die Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung folgende Fristen vor (je nach Gefährdungsgruppe):

  • Gruppe I (hohe Gefährdung): spätestens nach 1 Jahr
  • Gruppe II (mittlere Gefährdung): spätestens nach 3 Jahren
  • Gruppe III (geringe Gefährdung): spätestens nach 5 Jahren

Diese Differenzierung stellt sicher, dass der Aufwand dem Gefährdungsniveau angepasst ist und sich Präventionsmaßnahmen gezielt an der Realität im Betrieb orientieren.

Regelbetreuung als partnerschaftliche Unterstützung

Die Regelbetreuung ist ausdrücklich als aktive Unterstützung des Unternehmers konzipiert — nicht als reine Kontrollinstanz. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten u.a. bei:

  • Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
  • Festlegung und Kontrolle von Schutzmaßnahmen
  • Gestaltung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • Einführung neuer Arbeitsverfahren oder Maschinen
  • Analyse von Unfällen und besonderen Vorkommnissen

Gerade für Kleinstunternehmen, in denen der Unternehmer oft mehrere Rollen ausfüllt, ist diese fachliche Begleitung ein entscheidender Erfolgsfaktor für einen wirksamen Arbeitsschutz.

Regelbetreuung und wirksame Dokumentation

Eine gut strukturierte Dokumentation ist integraler Bestandteil der Regelbetreuung. Sie muss nachvollziehbar darlegen:

  • Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung
  • abgeleitete Maßnahmen
  • Ergebnisse der Wirksamkeitskontrolle

Berichte von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit sind dabei wertvolle Bestandteile. Ziel ist es, den kontinuierlichen Verbesserungsprozess im Arbeitsschutz sichtbar und prüfbar zu machen.

Fazit:

Die Regelbetreuung ermöglicht es auch kleinen Betrieben, Sicherheit und Gesundheitsschutz systematisch und rechtskonform umzusetzen. Wer die Gefährdungsbeurteilung aktiv lebt, die Expertise externer Fachleute konsequent nutzt und auf eine nachvollziehbare Dokumentation achtet, schafft die Basis für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld.

So wird die Regelbetreuung vom gesetzlichen Muss zum praktischen Nutzen — und trägt ganz konkret zur Zukunftsfähigkeit des Unternehmens bei.