Brille als medizinisches Hilfsmittel
Ist die Brille eine echte Sehhilfe, also für die für die Ausübung der Tätigkeit notwendig, wird dies gemäß der Unfallversicherung als medizinisches Hilfsmittel gesehen. Wird nun während der Ausübung einer Tätigkeit während der Arbeit ein medizinisches Hilfsmittel beschädigt, werden die Kosten für die Reparatur oder Neubeschaffung durch die Unfallversicherung übernommen.
Als Grundlage dient die ausgefüllte Unfallanzeige, in der der Hergang des Unfalls geschildert wird.
Die Brillengläser werden vollständig erstattet. Die Brillenfassung wird nur mit einem Mindestbetrag bezuschusst. Eine Erstattung ist nur gegen Vorlage der Rechnung für die Reparatur oder Neubeschaffung möglich.