Gerade in Kleinstunternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten wird der Arbeitsschutz häufig als zusätzliche Pflicht neben dem Tagesgeschäft wahrgenommen. Doch die konsequente Einbindung einer kompetenten Fachkraft für Arbeitssicherheit kann weit mehr leisten: Sie schafft Struktur, sichert gesetzliche Anforderungen ab — und hilft, den betrieblichen Alltag sicher und gesund zu gestalten.
Kleinstunternehmen und die fachliche Unterstützung im Arbeitsschutz
Gemäß DGUV Vorschrift 2 (Anlage 1) ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit neben dem Betriebsarzt ein zentraler Partner für den Unternehmer. Ihre Aufgabe: Den Unternehmer dabei zu unterstützen, die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes wirksam umzusetzen.
Das Kerninstrument dafür ist die Gefährdungsbeurteilung. Hier muss der Unternehmer den Sachverstand der Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtend einbinden — sowohl bei der Erstellung als auch bei jeder wesentlichen Aktualisierung.
Die Fachkraft bringt ihre Expertise ein, um:
- mögliche Gefährdungen systematisch zu erfassen,
- wirksame Schutzmaßnahmen abzuleiten,
- deren Umsetzung zu begleiten und
- die Wirksamkeit dieser Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen.
Dabei berücksichtigt sie sämtliche relevanten Gefährdungen — von mechanischen und chemischen Risiken bis hin zu psychischen Belastungen.
Kleinstunternehmen profitieren von anlassbezogener Betreuung
Über die planmäßige Gefährdungsbeurteilung hinaus hat der Unternehmer bei bestimmten betrieblichen Veränderungen die Pflicht, die Fachkraft für Arbeitssicherheit anlassbezogen einzubinden. Typische Anlässe sind:
- Planung oder Änderung von Betriebsanlagen
- Einführung neuer Arbeitsmittel oder Arbeitsstoffe mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
- Grundlegende Änderungen von Arbeitsverfahren
- Gestaltung neuer Arbeitsplätze und -abläufe
- Beratung bei besonderen Gesundheitsrisiken oder nach Unfällen
- Erarbeitung von Notfall-, Hygiene- oder Pandemieplänen
Gerade Kleinstunternehmen, in denen der Unternehmer selbst viele Aufgaben bündelt, profitieren hier besonders: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet praxisnahe, fachkundige Unterstützung und hilft, Fehler und Versäumnisse von vornherein zu vermeiden.
Kleinstunternehmen und der Wert der Dokumentation
Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich der Fachkraft: die Dokumentation. Der Unternehmer muss nachvollziehbar darlegen können, wie er seiner Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit nachkommt.
Hier unterstützt die Fachkraft dabei, geeignete Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung, Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeitskontrolle aufzubauen und aktuell zu halten.
Dies schafft nicht nur Rechtssicherheit gegenüber Behörden und Unfallversicherungsträgern, sondern auch Transparenz und Vertrauen im Betrieb selbst.
Fazit: In Kleinstunternehmen wird die Fachkraft für Arbeitssicherheit zum echten Mehrwert
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist weit mehr als eine gesetzlich geforderte Rolle. Richtig eingebunden, wird sie zum strategischen Partner für Unternehmerinnen und Unternehmer — gerade in Kleinstunternehmen, wo Ressourcen knapp sind und pragmatische Lösungen gefragt sind.
Sie hilft, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, rechtssicher zu handeln und den Betrieb so auf eine gesunde, nachhaltige Basis zu stellen. Wer diese Chance nutzt, stärkt nicht nur den Arbeitsschutz — sondern auch die Zukunftsfähigkeit seines Unternehmens.
Der Mustertext der neuen DGUV V2 ist hier zu finden