2023 wurde im März die neue TRBS 1116 veröffentlicht. Ihre Inhalte sind die Umsetzung der Forderungen der Betriebssicherheitsverordnung bezüglich Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln.
Anforderungen der TRBS 1116, Qualifikation von beauftragten Beschäftigten
Ist für Arbeitsmittel eine Beauftragung erforderlich, so sind die Qualifikation sowie erforderlichenfalls zusätzliche persönliche und gesundheitliche Anforderungen zu ermitteln. Auch ist sicherzustellen, dass die Beschäftigten über die benötigten Kompetenzen verfügen. Ggf. sind diese entsprechend zu vermitteln.
Eine ausreichende Qualifizierung erfolgte, wenn diese gemäß TRBS 1116 Abschnitt 4 „Anforderungen an die Qualifizierung von beauftragten Beschäftigten“ durchgeführt und mit einer erfolgreichen Lernerfolgskontrolle abgeschlossen wurde. Ob und wann eine Qualifikation zu wiederholen ist, muss in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.
Die TRBS 1116 ist hier nachzulesen.