In den letzten Jahren hat sich im Bereich des Umwelt- und Arbeitsschutzes durch ständig neue Gesetze und vor Ordnungen ein schwer durchschaubares Regelwerk entwickelt. Konkrete Vorschriften, Hinweise und regelmäßige Überprüfungen wurden in diese Entwicklung zunehmend reduziert, ohne dabei die Verantwortung des Arbeitgebers zu mindern. Der Arbeitgeber selbst muss für die Sicherheit und den Arbeitsschutz sorgen. Diese Verantwortung bedeutet unter anderem Gefährdungen zu beurteilen und Gefahren gezielt zu verhindern. Dafür benötigt er eine Arbeitsschutzorganisation.
Im Falle eines schweren Unfalls kann der Arbeitgeber anhand der erfolgten Gefährdungsbeurteilung und ergriffenen Maßnahmen sicher nachweisen, dass er seine Verantwortung erfüllt und von grober Fahrlässigkeit und vorsätzlichem Handeln nicht auszugehen ist. Insbesondere die interne Arbeitsschutzorganisation ist ein wesentlicher Aspekt, um einen funktionierenden Arbeitsschutz sicherzustellen.
Folgende Fragen prüfen beispielhaft die Erfüllung der Anforderungen der eigenverantwortlichen Arbeitsschutzorganisation, wenn auch klar geregelt ist, wer dafür verantwortlich ist:
Wurde eine Gefährdungsbeurteilung erarbeitet?
Werden Unterweisungen jährlich durchgeführt und mit Unterschrift bestätigt?
Sind Betriebsanweisung für gefährliche Arbeiten, Gefahrstoffe, Biostoffe oder gefährliche Anlagen und Geräte erstellt?
Werden Aufzeichnungen über Prüfungen prüfpflichtige Geräte und Anlagen geführt?
Wird die korrekte persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung steht gestellt?
Ist der Brandschutz durchdacht und existiert eine Notfallplanung?
Ist die Erste-Hilfe organisiert?
Ist der Umgang mit Gefahrstoffen und Biostoffen klar geregelt?
Ist der Schutz Werdender Mütter sichergestellt?
Sind ein Betriebsarzt und eine Sicherheitsfachkraft organisiert?
Werden Fehler und Mängel gemeldet?
Gibt es ein Organigramm?
Wird darauf geachtet, dass Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden?
Wird die Durchführung der delegierten Aufgaben kontrolliert?