Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz

Ab dem 26.04.2019 ist das neue Geschäftsgeheimnisgesetz in Kraft. Es dient der Umsetzung der EU-RL 2016/943 zum Schutz vor Spionage. Das neue Gesetz verbessert den Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Um den Schutz auch einklagen zu können, ist zuerst der rechtliche Inhalt, die „angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen“ umzusetzen. Es reicht ab sofort nicht mehr aus, die Absicht einer Geheimhaltung gehabt zu haben. Es muss auch ein Schutz installiert worden sein. Dafür sind Geschäftsgeheimnisse zu identifizieren, diese nach Schutzniveau zu kategorisieren und entsprechende Maßnahmen zur Geheimhaltung zu erarbeiten und alles zu dokumentieren und zu überwachen.

19.10.2019