Corona-Tests
Alle Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten, müssen ihren Beschäftigten (voraussichtlich ab dem 19.04.2021) Corona-Tests anbieten. So der Beschluss des Bundeskabinetts. Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung dazu soll folgen.
Wichtige Eckpunkte zum Beschluss der Corona-Tests
Corona-Test sind anzubieten, Beschäftigte müssen diese Corona-Tests nicht durchführen.
Einen Corona-Test in der Woche, bei Berufen mit hohem Infektionsrisiko (d.h. Arbeitnehmer, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen) 2 Corona-Tests die Woche.
Arbeitnehmern im Homeoffice müssen die Corona-Tests nicht angeboten werden.
Es muss keine Dokumentation erfolgen, d.h. Arbeitnehmer müssen ihre Ablehnung nicht begründen.
Und ergänzend: Betriebsärzte mit Hausarztzulassung dürfen seit Ostern impfen, unter Beachtung der Rangfolge.