Die Delegation von Aufgaben im Bereich der Ladungssicherung ist entscheidend für eine effektive und sichere Organisation. Dabei steht die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung im Zentrum. Durch die Übertragung spezifischer Aufgaben auf qualifizierte Führungskräfte kann eine sinnvolle Verteilung der Verantwortung erreicht werden, während die Gesamtverantwortung weiterhin bei der Unternehmensführung verbleibt.
Zu den delegierbaren Aufgaben zählen beispielsweise:
- Erstellung von Betriebs- und Verladeanweisungen für Transportaufgaben.
- Unterweisung und Schulung der Mitarbeitenden im Bereich Ladungssicherung.
- Kontrolle und Überwachung der innerbetrieblichen logistischen Prozesse.
- Regelmäßige Prüfung der Fahrzeuge, Ausrüstungen und Hilfsmittel auf Sicherheit und Funktionalität.
Diese Aufgaben müssen klar definiert und im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zugewiesen werden. Eine Delegazion erfolgt über eine Pflichtenübertragung und mittels Funktionsbeschreibung.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Qualifikation der beteiligten Beschäftigten. Ladungssicherung erfordert fundierte Kenntnisse der rechtlichen Anforderungen, physikalischer Zusammenhänge sowie der Funktionsweise und Anwendung der eingesetzten Sicherungsmittel. Nur durch gezielte Schulung und regelmäßige Kontrolle kann eine wirksame Ladungssicherung gewährleistet werden. Dioe Kontrolle der übertragenen Aufgaben verbleibt bei dem Unternehmensführung.