Verbot von Mikroplastik

Ein Verbot von Mikroplastik ist durch die Europäische Kommission im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH beschlossen worden und trat bereits am 17.10.23 in Kraft. Das Mikroplastikverbot gilt (noch) nicht für flüssige Polymere.

Was ist Mikroplastik?

Mikroplastik wird definiert als:

  • feste, wasserunlösliche Kunststoffpartikel
  • Größe ist kleiner als 5 mm
  • faserartige Partikel mit einer Länge von weniger als 15 mm.

Quellen von Mikroplastik

Laut dem Fraunhofer-Institut wird das meiste Mikroplastik beim mechanischen Abrieb von Reifen erzeugt. Ein Drittel des Mikroplastiks (1.230 g Mikroplastik/pro Kopf/Jahr) in Deutschland gelangt auf diesem Weg in die Umwelt. 300 g Mikroplastik/pro Kopf/Jahr entstehen bei der Kompostierung und beim Recycling.  300 g Mikroplastik/pro Kopf/Jahr lösen sich aus Straßen und Fahrbahnmarkierungen. Schuhsohlen und das Waschen von synthetischen Textilien sind weitere Quellen.

Verbote des Einsatzes von Mikroplastik sind wie folgt gestaffelt

Ausnahmen für die Verbote gelten für Produkte, die enthaltenes Mikroplastik nicht freisetzen. Auch der Einsatz in industriellen Produktionsprozessen will die EU-Kommission weiterhin erlauben. Hier sind die Unternehmen jedoch verpflichtet sicherzustellen, dass die Partikel nicht in die Umwelt gelangen können.

Seit dem 17. Oktober 2023 besteht ein Verbot für Kosmetika, die Mikrokügelchen enthalten.

Ab 2027 bestehen Verbote des Einsatzes Mikroplastik in ausspülbaren kosmetischen Produkten (Shampoo und Duschgel)

Ab 2028 wird der Einsatz von Mikroplastik in Wasch- und Reinigungsmitteln verboten

Ab 2029 wird der Einsatz von Mikroplastik in Cremes und Gelees verboten, die auf der Haut verbleiben

Bis 2031 ist das endgültige Verbot des Einsatzes von Granulat auf Kunstrasenplätzen/Sportanlagen umzusetzen.

Ab 2035 greift das Verbot des Einsatzes von Mikroplastik bei Lippenstiften, Nagellack,  Make-Up.