Betriebssicherheit fängt mit der Beschaffung von Arbeitsmitteln an
Die EmpfBS 1113 beschreibt die Pflichten bei der Beschaffung und Zurverfügungstellung von Arbeitsmitteln und die Pflichten durch die Beschäftigte, die diese Arbeitsmittel verwenden.
Empfehlungen geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie weitere feststehende arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse wieder. Entgegen einer Technischen Regeln haben Empfehlungen keine Vermutungswirkung im Sinne von § 4 Abs. 3 Satz 2 BetrSichV.
Mit der EmpfBS 1113 wird der Ablauf zur Beschaffung gegliedert, beschrieben und erläutert.
Der Beschaffungsprozess ist ein Teil der Gefährdungsbeurteilung. Die korrekte und geplante Beschaffung sichert einen wesentlichen Teil des Arbeitsschutzes, indem Risiken minimiert werden, weil nicht die korrekten Arbeitsmittel gekauft wurden und nun genutzt werden müssen.