Durch die DSGVO ist eine Unsicherheit entstanden, die das Aufbewahren von Dokumenten gemäß Dokumentationspflichten angeht. Leider kennen die Datenschutzbeauftragten häufig nicht die Forderungen aus anderen rechtlichen Vorgaben. So sind zum Beispiel gemäß Arbeitszeitgesetzt § 16 Abs. 2 Unterlagen für den...