Es erfolgte am 28.4.2022 die 1. Änderung der "Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung. Fachkunde wird für die Erstellung jeglicher Gefährdungsbeurteilungen, unabhängig einer Schutzstufenzuordnung, gefordert. Fachkunde wird darüber hinaus für Beschäftigte gefordert, die ab Schutzstufe 3 tätig werden. Und ab...