Psychische Erste Hilfe, wann und wann nicht
Die DGUV Information 206-023 beschreibt, wann Psychische Erste Hilfe angebracht ist, wie folgt:
- Wenn das eigene Leben oder die körperlichen bzw. psychische Unversehrtheit bedroht ist
- Bei eigenen schweren körperlichen Verletzungen
- Nach direktem Kontakt mit Schwerverletzten, Sterbenden oder Toten (auch Sichtkontakt)
- Auf Grund von Beobachtung von Gewalt gegenüber nahestehenden Personen.
- Bei gewaltsamem oder plötzlichen Verlust nahestehender Personen
Betroffene mit folgenden Symptomen benötigen stets und unmittelbar professionelle Hilfe, eigene Psychische Erste Hilfe ist somit untergeordnet:
- Betroffene mit ernsthaften unmittelbar medizinisch zu versorgenden Verletzungen
- Betroffene, die sich selbst oder andere gefährden.
- Betroffene die für sich und abhängig Angehörige nicht mehr sorgen können.