Rechtliche Verbote zu Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz, wozu auch Cannabis gehört
Rechtliche Verbote gibt es nur bezüglich des Alkohols durch einzelne berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Piloten oder Fahrer im Rettungsdienst.
Verantwortung des Arbeitgebers bezüglich des Konsums von Alkohol und Drogen (Cannabis)
Doch für Unfälle, die durch Alkohol oder Drogen verursacht werden, kann der Arbeitgeber haften. Dies wird aus der Fürsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmern begründet und aus der Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung. Zumal nicht nur der Konsumierende betroffen sein kann, sondern auch die Gesundheit anderer am Arbeitsplatz gefährden kann. Und da 5 Prozent der Bevölkerung als alkoholabhängig gelten, wird es in jedem Unternehmen Betroffene geben. Zahlen zur Sucht nach Cannabiskonsum lagen aktuell nicht vor.
Daher sollte ein generelles Verbot von Alkohol und anderen Suchtmitteln in Abhängigkeit der Verhältnismäßigkeit ausgesprochen werden, ganz besonders wichtig anlässlich des neuerdings umfänglicheren privat erlaubten Cannabiskonsums.
Es ist zu empfehlen, diese Themen in einer Unterweisung aufzunehmen und eine verbindliche Anweisung zum Umgang mit Alkohol, Drogen zu erstellen. Bei Mitwirkung von Betriebsräten oder Personalvertretungen würde dies eine Betriebsvereinbarung oder Dienstanweisung werden. Zu regeln sind das Verbot und der Umgang mit der Überschreitung des Verbots. Die Frage „Wer darf welche Maßnahmen einleiten“ sollte nicht erst im Ernstfall gestellt werden, sondern vorsorglich vorbereitet sein. Auch eine arbeitsvertragliche Lösung ist möglich.