Rechtliche Forderung für Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe
Der §6 der Gefahrstoffverordnung regelt die Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe. Er fordert unter folgenden Gesichtspunkten Gefährdungsbeurteilung durchzuführen:
- Eigenschaften der Stoffe beziehungsweise Gemische.
- Lieferanteninformation.
- Exposition der Beschäftigten unter Berücksichtigung aller Expositionswege.
- Substitutionsprüfungen
- Arbeitsbedingungen und Arbeitsverfahren inklusive der Arbeitsmittel und Gefahrstoffmengen.
- Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte.
- Kontrolle der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen
- arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung.
Zu beachten sind folgende Gefährdungen durch die Gefahrstoffe :
- Inhalative, orale und dermale Gefährdung.
- Explosionsschutz und Brandschutz
- Umweltrisiken
Unterstützende Tools für Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe
(wenn auch einige Einarbeitung vorweg notwendig ist)
Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) der BAuA
GDA Gefahrstoffcheck der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) für CMR-Stoffe entwickelt.
ERB-Konzept für krebserzeugende Gefahrstoffe, das auf der Expositions-Risiko-Beziehung (ERB) eines krebserzeugenden Stoffes basiert. Wie in der TRGS 910, wird der Zusammenhang zwischen der Stoffkonzentration bei der inhalative Aufnahme und der statistischen Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer Krebserkrankung betrachtet.