Prüfarten der Prüfung von Arbeitsmitteln
Es gibt gemäß TRGS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ Ordnungsprüfungen und technische Prüfungen.
Inhalte der Ordnungsprüfung
- zur Prüfung sind die erforderlichen Unterlagen vorhanden und plausibel
- das Arbeitsmittel wird gemäß der Gefährdungsbeurteilung eingesetzt und verwendet
- die festgelegten organisatorischen Maßnahmen sind den Bedingungen angemessen
- Prüfumfang und Prüffrist sind festgelegt
- die Vorgaben aus den technischen Unterlagen werden bei der Prüfung beachtet
- wurde die Beschaffenheit des Arbeitsmittels oder der Betriebsbedingungen geändert
- werden die Auflagen aus Genehmigungen eingehalten
Inhalte der technischen Prüfung
Die technische Prüfung ermittelt mit einem geeigneten Verfahren, ob die sicherheitstechnisch relevanten Merkmale eines Arbeitsmittels bezüglich Zustand, Vorhandensein und Funktionsfähigkeit vorhanden sind.
Die häufigsten Prüfarten sind folgende:
- äußere oder innere Sichtprüfung
- Prüfung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit der Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
- Prüfung mit Mess- und Prüfmitteln
- labortechnische Untersuchung
- zerstörungsfreie Prüfung