Prinzipiell richtet sich der DGUV Grundsatz 311-003 „Erstellen von Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung“ an die gesetzlichen Unfallversicherungen. Er legt Rahmenbedingungen fest: wie sind Inhalte und Umfang der Gefährdungsbeurteilungen zu gestalten und wie ist bei der Gefährdungsbeurteilung vorzugehen. Der DGUV Grundsatz 311-003 definiert Mindeststandards für die Gefährdungsbeurteilungen. Deshalb ist die Vorschrift nicht nur für gesetzlichen Unfallversicherungen, sondern auch für Unternehmen relevant. Nämlich, anhand des Anhangs „Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“ können Sie in Ihrem Unternehmen ermitteln, worauf bei einer Prüfung geachtet wird.