Die Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) hat im Januar 2022 das neue Programm GDA Gefahrstoff-Check „Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“herausgebracht. Es basiert auf der vorangehenden Analyse von Unternehmen im Umgang mit krebserzeugenden Stoffen. Dabei werden die am häufigsten fehlenden Schutzmaßnahmen durch die GDA wie folgt benannt
- Substitutionsprüfungen von krebserzeugenden Gefahrstoffen,
- Expositionsermittlung
- Einhaltung der stoffspezifischen Arbeitsplatzgrenzwerte und Beurteilungsmaßstäbe,
- Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen,
- Führen eines Expositionsverzeichnisses
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
Wer ist vom GDA Gefahrstoff-Check betroffen?
Der GDA Gefahrstoff-Check „Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ gilt für alle Unternehmen, die mit krebserzeugenden Stoffen umgehen. Unter anderen können folgende Branchen betroffen sein:
Gesundheitswesen, Baugewerbe, Galvanikbetriebe, Holzverarbeitung, Arbeiten mit handgeführten benzinbetriebenen 2-Takt-Maschinen, Metallerzeugung, Metallbe- und verarbeitung, Kfz-Werkstätten, Schornsteinfeger, Kunststoffverarbeitung.
Dabei sind die betroffenen Gefahrstoffe an folgenden H-Sätzen zu erkennen: H350 „Kann Krebs erzeugen“, H350i „Kann bei Einatmen Krebs erzeugen“, H351 „Kann vermutlich Krebs erzeugen.
Aufbau des GDA Gefahrstoff-Check
Der GDA Gefahrstoff-Check ist aus 9 Bausteinen aufgebaut und führt zu allen wichtigen Fragen. Können alle mit ja beantwortet werden, ist alles gut, ansonsten besteht Handlungsbedarf. Die Originalfragen der GDA lauten wie folgt
1. „Wissen Sie, ob es in Ihrem Betrieb krebserzeugende Gefahrstoffe gibt und ob eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde?“
2. „Wissen Sie, wo Sie sich über die gefährlichen Eigenschaften von krebserzeugenden Gefahrstoffen informieren können?“
3. „Besteht die Gefahr, dass Sie oder Ihre Beschäftigten krebserzeugende Gefahrstoffe einatmen oder es zu Hautkontakt kommt?“
4. „Können Sie einschätzen, wie hoch die Belastung mit krebserzeugenden Gefahrstoffen für Sie oder Ihre Beschäftigten ist?“
5. „Haben Sie besondere Schutzmaßnahmen für krebserzeugende Gefahrstoffe in Ihrem Betrieb umgesetzt? „
6. „Werden die Beschäftigten in Ihrem Betrieb über die Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen regelmäßig unterwiesen? „
7. „Wie sind die arbeitsmedizinische Vorsorge und sicherheitstechnische Betreuung in Ihrem Betrieb organisiert? „
8. „Muss in Ihrem Betrieb ein Expositionsverzeichnis geführt werden?“
9. „Haben Sie die für krebserzeugende Gefahrstoffe geltenden zusätzlichen Informations- und Dokumentationspflichten umgesetzt?“
Zu beachten ist, dass die Fragen 5, 8 und 9 nur für die Krebserzeugenden Gefahrstoffe der Kategorien 1A und 1B gelten.
Unter folgendem Link finden Sie den GDA Gefahrstoff-Check „Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ bei der GDA, der auch online zur Verfügung steht.