Alte Gliederung mit Aktualisierungen, Änderungen und Verschärfungen und 2 neuen Anhängen. So stellt sich die im Februar 2020 neu erschienene TRGS 528 Schweißtechnische Arbeiten dar.
Verschärfungen zum Schweißtechnische Arbeiten erfolgten bezüglich
- Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)
- maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK) sowie
- krebserzeugenden Gefahrstoffen
2 neue Anhänge wurden aufgenommen
- Anhang 2 „Entscheidungshilfen für die Auswahl von Schutzmaßnahmen“
- Anhang 3 „Spezifische Informationen für ausgewählte Sparten”.
Anwendungsbereich zum Schweißtechnischen Arbeiten wurde ergänzt
- Nicht mehr nur „Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren”, jetzt werden auch thermisches Schneiden oder Flammrichten sowie additive Fertigungsverfahren mit Metallpulvern genannt.
Begriffe wurden erweitert
- „Enge Räume” und „Absaugung” wurden neu aufgenommen.
Ergänzende Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung werden gemacht
Es wurden Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung zu den Themen ergänzt:
- Gefahrstoffe beim Flammrichten bezüglich nitroser Gase
- Gefahrstoffe bei additiven Fertigungsprozessen mit Metallpulvern bezüglich Eisen, Chrom, Nickel
- Gefahrstoffe beim Schweißen
- Gefahrstoffe beim thermischen Schneiden und Ausfugen bezüglich gasförmiger Gefahrstoffe
- Gefahrstoffe beim thermischen Spritzen bezüglich Spritzzusatzwerkstoffe
- Gefahrstoffe beim Löten, hier Weichlöten und Hartlöten
- werkstoffspezifische Faktoren relevanter Gefahrstoffe aufgenommen und diese den jeweiligen gesundheitlichen Wirkungen zugeordnet.
- entsprechend verfahrensspezifischer Faktoren erfolgt eine Einteilung in vier Emissionsgruppen, in Abhängigkeit der Partikelgrößen
- Schweißverfahren mit den dazugehörigen Emissionsraten
- potenzielle Erstickungsgefahr durch austretende Gase
- erhöhte Brandgefahr durch unbeabsichtigt freigesetzten Sauerstoff
Und Achtung: ab jetzt ist auch eine Wirksamkeitsprüfung der Maßnahmen gefordert!
Schutzmaßnahmen für Schweißtechnische Arbeiten wurden konkretisiert
Die bekannte Abfolge STOP wurde nun auch in dieser TRGS aufgenommen:
1. Substitutionsprüfung
2. lüftungstechnische und bauliche Maßnahmen (Lüftungsverfahren ohne Erfassungselemente in der Nähe der Schweißstellen gelten nicht mehr als zulässige Schutzmaßnahme!)
3. organisatorische und hygienische Maßnahme
4. persönliche Schutzmaßnahmen mittels PSA