Die DGUV V2 definiert im Arbeitsschutz die Einsatzzeiten von Sicherheitsfachkräften. Im Umweltschutz gab es bis vor kurzem keine verbindlichen Regelungen, wieviel Zeit Beauftragten im Umweltschutz zugebilligt werden muss. Das hat sich mit der neuen DIN SPEC 91424 geändert. Sie steht seit dem 4. Dezember 2020 zur Verfügung.
Zeitrahmen für Betriebsbeauftragte im Umweltschutz (DIN SPEC 91424)
Abfallbeauftragte, Gewässerschutzbeauftragte, Imissionsschutzbeauftragte und Störfallbeauftrage erhalten mit dieser neuen Norm einen zeitlichen Rahmen für ihre Einsatztätigkeiten. Gewässerschutzbeauftragte erhalten z.B. auf Grund der Anzahl der Betreuten Anlagen ein Zeitkontingent. Die Zeiten für Abfallbeauftragte werden z.B. anhand der Abfallarten definiert. Fahrzeitren und Weiterbildungen finden Berücksichtigung, ebenso solche für die Kommunikation und Verbandstätigkeiten. Bei Personalunionen von mehreren Beauftragtentätigkeiten werden Synergien berücksichtigt.
Fazit zur DIN SPEC 91424 „Ermittlung der Einsatzzeiten von Betriebsbeauftragten im Bereich des Umweltschutzes und des Umweltmanagements“:
Die Norm DIN SPEC 91424 ist eine Basis für die Transparenz der Einsatzzeiten und damit auch eine Stärkung der Betriebsbeauftragten im Umweltschutz. Ein guter Anfang, es muss sich beweisen, wie sich die Norm in der Praxis bewährt.