Corona-Arbeitsschutzverordnung. Kein Ende in Sicht mit den Maßnahmen. Doch einiges ändert sich.
Es entfallen in der Corona-Arbeitsschutzverordnung:
- Homeofficepflicht
- 3G-Zugangsregelung für den Arbeitsplatz
- Berücksichtigung des Impfstatus für das betriebliche Schutzkonzept
Neu ist in der Corona-Arbeitsschutzverordnung:
- Maßnahmen sollen an das regionale Infektionsgeschehen angepasst werden
- Es geht nur noch um einen Basisschutz am Arbeitsplatz
- Über eine Gefährdungsbeurteilung ist zu prüfen, ob:
- den Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, wöchentlich kostenfrei ein Corona-Test angeboten werden soll
- Personenkontakte in Innenräumen, durch Vermeidung oder Verringerung der gleichzeitigen Nutzung von Innenräumen durch mehrere Personen, reduziert werden soll
- Beschäftigten im Homeoffice arbeiten sollen
- medizinische Gesichtsmasken oder Atemschutzmasken zu tragen sind, wobei diese dann zur Verfügung zu stellen sind.
Beibehalten werden in der Corona-Arbeitsschutzverordnung
- Gefährdungsbeurteilung und Hygienekonzept
- Das betriebliche Hygienekonzept ist den Beschäftigten zugänglich zu machen
- Den Mitarbeitenden ist zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen.
Noch gibt es nur einen Referentenentwurf beim Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, aber die Corona-Arbeitsschutzverordnung gilt als beschlossen.