Warum Koordinatoren
Jedes Unternehmen sollte bezüglich der Zusammenarbeit von und mit Fremdfirmen beachten, dass der Arbeitsschutz eingehalten wird. Denn Fremdfirmen unterliegen allgemein nicht nur den betriebsbedingten Unfallgefahren, sondern darüber hinaus den Gefahren durch weitere im Arbeitsbereich oder am Arbeitsplatz tätigen Beschäftigten. Mit dieser Aufgabe sollten ausdrücklich Koordinatoren beauftragt werden. Dabei lassen sich zwei verschiedene Begriffe finden. Fremdfirmenkoordinator und Sicherheitsgesundheitskoordinator.
Aufgaben der Koordinatoren
Die generelle Aufgabe eines Koordinators ist, die Schnittstelle zu sein, die darauf achtet, dass sich die Beteiligten gegenseitig nicht gefährden. Z.B. oben schweißt ein Unternehmen und die Funken fallen durch den Lochboden in den Bereich darunter, in dem gerade mit entzündbaren Flüssigkeiten gearbeitet wird. Oder bei der Bausanierung wird in einem Bereich Asbest saniert und daneben stellt eine andere Firma ihren Lüfter hin, um Räume zu trocknen.
Warum gibt es verschiedene Koordinatoren?
Sicherheitsgesundheitskoordinator
Ein SiGeKo wird gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen notwendig, wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmer auf einer Baustelle arbeiten. Ein Sicherheitsgesundheitskoordinator (SiGeKo) wird von Bauherrn für Baustellen bestellt. Im Rahmen der Planung und Ausführung von Bauvorhaben, legt der SiGeKo die Maßnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz fest, koordiniert und überprüft die Maßnahmen.
Fremdfirmenkoordinator
Die DGUV Vorschrift 1 und die DGUV Information 215-830 fordern den Einsatz eines Fremdfirmenkoordinators. Ein Fremdfirmenkoordinator muss bestellt werden, sobald Beschäftigte mehrerer Unternehmen (mindestens 2) zusammenarbeiten bzw. sich durch ihre Arbeiten gegenseitig beeinträchtigen und gefährden können. Die Aufgabe eines Fremdfirmenkoordinators besteht darin, die sich gegenseitig ergebenden Gefährdungen auszuschließen, wenn sich
Jedes Unternehmen muss ggf. einen Fremdfirmenkoordinator bestellen, wenn Fremdfirmen tätig werden. Der Sicherheitsgesundheitskoordinator ist nur für Baustellen gefordert. In der Hierarchie steht der Sicherheitsgesundheitskoordinator über dem Fremdfirmenkoordinator. Nur wenn kein Sicherheitsgesundheitskoordinator für Baustellen zu bestellen ist, muss der Einsatz eines Fremdfirmenkoordinators geprüft werden. Außerhalb von Baustellen kommt nur der Fremdfirmenkoordinator zum Einsatz.