(Quelle Bundesumweltamt)
Gemäß Artikel 59 Absatz 10 der REACH-Verordnung existiert eine Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe in Produkten. Hersteller und Händler müssen Verbraucher*innen auf Anfrage über „besonders besorgniserregende Stoffe“ informieren. Noch erfüllen 88 Prozent der Anbieter der Produkte, die besonders besorgniserregende Stoffe enthielten, ihre Auskunftspflicht nicht oder nicht ausreichend. So die Europäische Überwachungsbehörde.
Für diese „Besonders besorgniserregende Stoffe“ (krebserregend, hormonell wirksam, besonders problematisch für die Umwelt) besteht Auskunftspflicht, wenn solche Stoffe in einer Konzentration über 0,1 Gewichtsprozent in einem Produkt (Haushaltsgegenständen, Textilien, Möbeln, Elektrogeräten, Sportartikeln, Spielzeug) enthalten sind.
Eine Lösung zur Information bringt die die Smartphone-App Scan4Chem des Umweltbundesamts. Sie ermöglicht Verbraucher*innen Anfragen an Produktanbieter zu stellen und auch anzuzeigen, dass sie belastete Produkte nicht kaufen.
Die App soll in zahlreichen europäischen Ländern in 12 Sprachen angeboten werden. Produktanbieter können ihre Informationen zu besonders besorgniserregenden Stoffen ihrer Produkte in die Datenbank zur App eingeben und Anfragen mit der App zentral beantworten und ihrer Auskunftspflicht nachkommen.