Ein Kran vermittelt Stabilität und Verlässlichkeit. Gerade deshalb wirkt es paradox, wenn Tragwerke plötzlich versagen. Die BGHM beschreibt einen Unfall an einem Portalkran, bei dem das Stahltragwerk im Betrieb ohne Vorwarnung zusammenbrach. Als Ursache wird ein nicht rechtzeitig erkannter Riss im Tragwerk im Kontext der begrenzten Lebensdauer von Krantragwerken benannt.
Für Betreiber ist das ein wichtiger Denkimpuls: Sicherheit entsteht nicht allein durch den Eindruck „läuft doch“, sondern durch die aktive Steuerung von Nutzung, Lebensdauer und Inspektion.
Welche Signale auf eine überschrittene Lebensdauer eines Kranes hinweisen
Der erste Prüfstein ist organisatorisch, nicht technisch: Wissen Sie, welche Lebensdauer und Einstufung für Ihren Kran vereinbart und dokumentiert wurde? Die vereinbarte Lebensdauer ergibt sich aus dem Einsatzfall (Schwere des Betriebes und Häufigkeit) und wird in Betriebsanleitung und Kranprüfbuch festgehalten.
Kritisch ist laut DGUV, dass im Betrieb häufig nicht kontrolliert wird, ob der Kran noch innerhalb dieser Lebensdauer betrieben wird, und dass es für Krantragwerke keine verpflichtende Überwachung der Lebensdauer im Betrieb gibt.
Der zweite Prüfstein ist technisch-prinzipiell: Krane sind in der Regel zeitfest, nicht dauerfest ausgelegt. In neueren Normen wird der Ermüdungsfestigkeitsnachweis über eine festgelegte Zahl an Spannungsspielen geführt. Wenn diese Zahl im Betrieb erreicht ist, ist die rechnerische Lebensdauer des Tragwerks verbraucht.
Bei älteren Anlagen kann das bedeuten: Ermüdungserscheinungen, rechnerisch keine Restlebensdauer und Risse an hochbeanspruchten Teilen. Werden diese nicht entdeckt, kann ein Bauteil schlagartig versagen.
Der dritte Prüfstein sind sicht- und prüfbare Auffälligkeiten: Die DGUV weist darauf hin, dass beispielsweise abgeblätterte Beschichtungen Hinweise auf Verdachtsstellen sein können, die gezielt zu prüfen sind.
Entscheidend ist nicht, ob ein einzelnes Symptom „dramatisch“ wirkt, sondern ob es konsequent in eine strukturierte Tragwerksbewertung überführt wird.
Welche Prüf- und Rechenwege Betreiber für den Kran nutzen sollten
Für Betreiber ist der wichtigste Hebel, ab einem gewissen Alter nicht mehr nur „wiederkehrend“ zu prüfen, sondern Lebensdauerfragen systematisch zu beantworten. Die DGUV empfiehlt je nach Normgrundlage unterschiedliche Schritte:
Krane, die nach DIN 120 konstruiert wurden, sollten zusätzlich zur wiederkehrenden Prüfung einer Tragwerksinspektion unterzogen werden; alternativ kann eine Neubewertung nach aktuellen Normen zur Bestimmung einer rechnerischen Lebensdauer erfolgen.
Für Krane nach DIN 15018 oder FEM 1.001, die älter als 25 Jahre sind, sollte eine Restlebensdauerberechnung durchgeführt werden.
Auch bei Kranen nach DIN EN 13001 / DIN EN 15011 wird ab mehr als 25 Jahren Betriebszeit eine Restlebensdauerberechnung empfohlen, um daraus passende Inspektionsintervalle abzuleiten.
Wichtig für die Umsetzung: Tragwerksinspektionen sind unabhängig von der wiederkehrenden Prüfung zu organisieren und können aufwändig sein, weil kritische Stellen erreichbar gemacht werden müssen. Zudem sind qualifizierte Fachleute hinzuzuziehen; je nach Situation sind Hilfsmittel wie Hebebühnen, Gerüste oder andere Zugänge erforderlich.
Als besonders gefährdete Bereiche nennt die DGUV unter anderem Abspannungen unter Zug, Gurte von Fachwerkträgern sowie Aufhängungen von Fachwerkträgern an Stützen.
Die Vorgehensweise reicht von Sichtprüfung über das Freilegen von Verdachtsstellen bis zur Auswahl geeigneter zerstörungsfreier Prüfverfahren und zur Ableitung konkreter Maßnahmen.
Konkrete Impulse für die Praxis
- Stellen Sie die Lebensdauerfrage verbindlich: Normgrundlage, Baujahr, Einstufung und dokumentierte Lebensdauer müssen bekannt und aktuell verfügbar sein.
- Etablieren Sie ab etwa 25 Jahren Betriebszeit einen Standardprozess: Restlebensdauer berechnen lassen und daraus Inspektionsintervalle ableiten.
- Behandeln Sie Tragwerksinspektionen als Führungsaufgabe: Zuständigkeiten, Budget, Zugangstechnik und externe Expertise frühzeitig planen.
- Treffen Sie Entscheidungen, wenn die rechnerische Restlebensdauer fehlt: Bauteile oder Baugruppen austauschen, Verstärken, Einstufung an reale Betriebsparameter anpassen oder den Kran ersetzen.
- Schaffen Sie Aufmerksamkeit im Alltag: Auffälligkeiten wie Beschichtungsschäden konsequent als Prüfimpuls nutzen, statt sie als „Kosmetik“ abzutun.
Fazit
Betreiber erkennen eine überschrittene Kran-Lebensdauer nicht an einem einzigen Symptom, sondern an der Kombination aus dokumentierter Einstufung, realer Beanspruchung, Alter und einer gezielten Tragwerksbewertung. Wer diese Punkte frühzeitig klärt und Tragwerksinspektionen sowie Restlebensdauerberechnungen konsequent steuert, reduziert das Risiko unbemerkter Ermüdung – und sorgt dafür, dass Sicherheit im Betrieb nicht Zufall bleibt, sondern Ergebnis klarer Entscheidungen.