Arbeitsschutzorganisation

Wie gelingt eine zeitgemäße Arbeitsschutzorganisation mit der neuen DGUV Regel 100-001?

Unklare Zuständigkeiten, veraltete Unterweisungen oder fehlende Erste-Hilfe-Strukturen – viele Betriebe kennen diese Herausforderungen. Mit der überarbeiteten DGUV Regel 100-001 liegt seit Juni 2025 ein klarer Handlungsrahmen vor, um den Arbeitsschutz im Betrieb strukturiert, wirksam und praxisnah zu gestalten. Doch was genau ist neu – und was bedeutet das für Ihre Arbeitsschutzorganisation?

Die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit im Betrieb wachsen – nicht zuletzt durch neue Arbeitsformen, sich wandelnde Belegschaften und gestiegene regulatorische Erwartungen. Die DGUV Regel 100-001, zuletzt umfassend überarbeitet, gibt Unternehmen aller Branchen jetzt eine modernisierte Orientierung. Sie konkretisiert die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und liefert einen praxisnahen Leitfaden, wie sich Arbeitsschutz im betrieblichen Alltag wirksam umsetzen lässt.

Focus: Arbeitsschutzorganisation beginnt mit Verantwortung

Die neue Fassung der DGUV Regel 100-001 rückt die unternehmerische Gesamtverantwortung in den Mittelpunkt: Der Arbeitgeber trägt die Pflicht, für Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten zu sorgen – unabhängig davon, ob es sich um Festangestellte, Leihkräfte oder externe Dienstleister handelt.

Damit diese Verantwortung wirksam wahrgenommen werden kann, verlangt die Regel eine strukturierte Arbeitsschutzorganisation. Das bedeutet konkret:

  • Klare Zuweisung von Aufgaben und Zuständigkeiten, etwa durch die Pflichtenübertragung an fachkundige Personen.
  • Transparente Kommunikation von Regelungen und Schutzmaßnahmen.
  • Systematische Gefährdungsbeurteilungen als Grundlage aller Schutzmaßnahmen.
  • Koordination bei Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen, z. B. auf Baustellen.
  • Integration von Menschen mit Behinderung in den betrieblichen Arbeitsschutz.

Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Qualifikation: Gefährliche Tätigkeiten dürfen nur von ausreichend befähigten Personen durchgeführt werden. Auch Führungskräfte müssen ihre Verantwortung kennen – und entsprechend geschult sein.

Focus: Arbeitsschutzorganisation braucht Struktur und Praxisnähe

Die überarbeitete DGUV Regel 100-001 ist kein abstraktes Regelwerk, sondern ein Instrument zur praktischen Umsetzung des Arbeitsschutzes. Besonders deutlich wird das in der Neufassung von Schlüsselkapiteln:

  • Das Kapitel zur Gefährdungsbeurteilung wurde vollständig neu formuliert. Es fordert nicht nur eine risikoorientierte Analyse, sondern auch die laufende Überprüfung und Anpassung der Maßnahmen.
  • Unterweisungen sind nicht länger reine Pflichtübungen – E-Learning-Formate werden explizit berücksichtigt und können je nach Tätigkeitsfeld sinnvoll eingebunden werden.
  • In der Ersten Hilfe wurden Anforderungen an Organisation, Material und Qualifikation der Ersthelfer aktualisiert. Für größere Betriebe können zusätzlich Betriebssanitäter notwendig sein.
  • Das Kapitel Pflichtenübertragung wurde deutlich erweitert: Neu ist der Hinweis, dass Pflichten auch durch die Stellung im Unternehmen entstehen können – etwa bei Führungskräften mit Entscheidungsbefugnis.

Diese Überarbeitungen verdeutlichen: Arbeitsschutzorganisation ist kein statisches Gerüst, sondern ein dynamischer Prozess, der sich am betrieblichen Alltag orientieren muss. Dabei gilt: Eine schlanke und verständliche Regel hilft, Akzeptanz bei Führungskräften und Beschäftigten zu schaffen.

Focus: Arbeitsschutzorganisation als Führungsaufgabe etablieren

Die überarbeitete DGUV Regel 100-001 zeigt klar: Arbeitsschutz ist mehr als die Umsetzung von Vorschriften – er ist Teil der Führungsaufgabe. Wer ihn strategisch integriert, profitiert doppelt: Einerseits steigt die Sicherheit für Mitarbeitende, andererseits lassen sich Haftungsrisiken und Ausfallzeiten wirksam reduzieren.

Wichtige Hebel für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation sind:

  • Sicherheitsbeauftragte in ausreichender Zahl (ab 20 Beschäftigten verpflichtend).
  • Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, die nicht nur bestellt, sondern aktiv eingebunden wird.
  • Vertragliche Absicherung bei Fremdvergabe – Sicherheit darf nicht ausgelagert werden.
  • Zutritts- und Aufenthaltsregelungen bei besonderen Gefährdungen.
  • Frühzeitige Maßnahmen bei festgestellten Mängeln, um Risiken konsequent zu beseitigen.

Damit dies gelingt, braucht es eine Unternehmenskultur, in der Arbeitsschutz nicht als Pflicht, sondern als integraler Bestandteil der Unternehmensführung verstanden wird. Die DGUV Regel 100-001 liefert hierfür die passende Struktur.

Fazit

Mit der neuen DGUV Regel 100-001 liegt Unternehmen ein klar strukturierter, aktueller und praxisnaher Leitfaden für den betrieblichen Arbeitsschutz vor. Sie definiert die Anforderungen an eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation, benennt zentrale Pflichten und liefert konkrete Hinweise zur Umsetzung. Wer diese Vorgaben ernst nimmt, schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern legt auch den Grundstein für eine nachhaltige Präventionskultur. Denn: Eine starke Arbeitsschutzorganisation ist nicht nur gesetzliche Pflicht – sie ist Ausdruck gelebter Verantwortung für Menschen im Unternehmen.