Beleuchtung am Arbeitsplatz
Immer wieder gibt es Ärger mit der Beleuchtung am Arbeitsplatz. Die DGUV Information 215-210 und weitere Vorschriften regeln Best practice, dennoch nutzen die Beschäftigten die Angebote in den Firmen häufig nicht. Sie machen das Licht gar nicht erst an oder es fehlt Ihnen welches, jeder hat andere Wünsche und Beschwerden…..Warum?
Die Elastizität der Augenlinse nimmt mit zunehmendem Alter ab und die Linse trübt ein. Das hat zur Folge, dass der Lichtbedarf steigt. So haben 60-Jährige den doppelten Bedarf an Licht wie ein junger Mensch von 20 Jahren. Parallel steigt die Blendempfindlichkeit im Alter. Deshalb haben Beschäftigte unterschiedliche Ansprüche und Anforderungen an die Beleuchtung. Fakt ist, dass deshalb auch die Beleuchtung individuell angepasst werden sollte.
Auch individuell verschieden sind die visuelle Wirkung, die biologische Wirkung und die emotionale Wirkung von Beleuchtung auf Menschen. Die Farbwiedergabe, Blendung, Verteilung des Lichts haben Einfluss auf den visuellen Effekt. Biologisch wirkt die dynamische Lichtveränderung auf den Menschen ein. Ein emotionaler Effekt ergibt sich aus der Lichtfarbe und der Lichtrichtung.
Kein Wunder, das eine gemeinsame Beleuchtung für alle meist nicht funktioniert.