Die großen Ziele des Energieeffizienzgesetzes umfassen folgende Aspekte:
- Energieeffizienz zu steigern
- Reduzierung des Primär- und des Endenergieverbrauchs sowie des Imports und Verbrauchs von fossilen Energien
- Verbesserung der Versorgungssicherheit
- Eindämmung des weltweiten Klimawandels
Ein paar Eckdaten zum Energieeffizienzgesetz
- Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) legt Energieeffizienzziele fest.
- Das Gesetz definiert Effizienzmaßnahmen für die öffentliche Einrichtungen und für Unternehmen.
- Unternehmen mit einem Energieverbrauch über 7,5 GWh p.a.müssen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen.
- Unternehmen ab einem Gesamtendenergieverbrauch von 2,5 GWh p.a. sollen Energieeffizienzmaßnahmen in Umsetzungsplänen erfassen sowie veröffentlichen.
- Das EnEfG legt Effizienzstandards für Rechenzentren fest.
- Es wird eine Meldepflicht für Betreiber von Rechenzentren eingeführt.
- Das EnEfG regelt, dass Abwärme aus Produktionsprozessen möglichst vermieden oder die Abwärme genutzt wird.
- Unternehmen Informationen über den Wärmeanfall an die Bundesstelle für Energieeffizienz melden und auf Anfrage an bestimmte wärmeabnehmende Unternehmen herausgeben.
Das Gesetz ist hier nachzulesen.