Aufgaben von Rauschschutztüren
Im Brandfall stellen starke Rauchentwicklung und giftige Gase eine große Gefahr dar, eher als das Feuer selber. Rauch behindert auch die Evakuierungsmaßnahmen und die Flucht. Um den Rauch einzudämmen, werden Rauchschutztüren (RS-Türen) genutzt. Rauchschutztüren sind selbstschließende Türen. Sie verringern im Brandfall Rauchausbreitung im Gebäude. Sie sollen Brandfall 10 Minuten eine Rettung ohne Atemschutz ermöglichen. Die Türen haben keine Feuerwiderstandsfähigkeit und sind damit keine Brandschutztüren!
Bestandteile einer Rauchschutztür
Die Rauchschutztür besteht aus Türzarge, Türblatt, Dichtungen und Funktionsbeschlägen. RS-Türen müssen immer über Türschließer mit hydraulischer Dämpfung schließen. Zweiflügeligen Türen haben ein Schließfolgeregler, um die gewünschte Schließreihenfolge zu gewährleisten. Die dauerelastische Dichtung ist dreiseitig umlaufen, mit Bodenabschluss. Die Dichtung verhindert den Durchtritt von Rauch.
Prüfung von Rauchschutztüren
Rauchschutztüren haben ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis. Diese Zertifizierung muss im eingebauten Zustand sofort erkennbar sein. Darüberhinaus muss zu jeder Rauchschutztür eine Einbau- und Wartungsanleitung vorliegen.
Da Rauschutztüren sicherheitstechnische Anlagen sind, hat mindestens jährlich eine Prüfung durch eine sachkundige Person zu erfolgen.
Feststellen von Rauschutztüren
Immer wieder werden Rauschutztüren festgestellt, verkeilt. Sobald jemand den Sinn dieser Türen verstanden hat, muss klar sein, dass diese Tür ihre Eigenschaft verliert und einer Ausbreitung von Rauch nichts entgegenstellen kann. Türen müssen stets geschlossen sein oder automatisch zufallen können, wenn es brennt, bzw. Rauch entsteht.