Arbeitszeiten gemäß Arbeitszeitgesetz
Aktuell gilt das Arbeitszeitgesetz von 2022. Der Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes ist noch nicht verabschiedet.
Überschreitungen der Arbeitszeit gelten ab 10 Stunden. Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen die durchschnittliche Arbeitszeit 8 Stunden beträgt, die überschrittene Zeit also wieder „abgebummelt“ wird. (§ 3 Arbeitszeitgesetz -ArbZG).