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Wenn auch noch nicht rechtlich gefordert, wird das Betriebliche Gesundheitsmanagement mit einer Norm (DIN SPEC 91020:2012-07) aufgewertet. Im Unternehmen fehlen Beschäftigte, auch wenn sie selbst verschuldet erkrankten. Der Betrieb muss mit den Ausfällen zurechtkommen.
Es zahlt sich für ein Unternehmen deswegen aus, präventiv zu agieren. Hier gilt es genau zu schauen, was die Arbeitnehmer unterstützt und letztendlich dem Unternehmen nützt.
Häufige Fehler von Unternehmen sind das Gießkannenprinzip (nicht ausreichend zielgerichtete Maßnahmen, z.B. alle bekommen Geld fürs Fitnesscenter) sowie zu wenig Kreativität und fehlende Einbindung der Beschäftigten.

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