Betriebliches Gesundheitsmanagementsystem (BGM)
Wenn auch noch nicht rechtlich gefordert, wird das Betriebliche Gesundheitsmanagement mit einer Norm (DIN SPEC 91020:2012-07) aufgewertet. Im Unternehmen fehlen Beschäftigte, auch wenn sie selbst verschuldet erkrankten. Der Betrieb muss mit den Ausfällen zurechtkommen.