Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) gilt seit 2006 und ist gut im Bereich des Arbeitsrechts und als Antidiskriminierungsrecht bekannt.
Das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) gilt seit 2006 und ist gut im Bereich des Arbeitsrechts und als Antidiskriminierungsrecht bekannt.
Das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) stellt Forderungen nach einer Beschwerdestelle und auch nach Unterweisungspflichten von Führungskräften und Mitarbeiter*innen.
Setzen Sie die Forderungen optimal um, genügen Sie nicht nur den Ansprüchen des AGG, sondern Sie legen darüber hinaus in Ihrem Unternehmen die Grundlagen für ein konstruktives Konfliktmanagementsystem.
Reduzieren Sie die psychische Belastung und unterstützen die Gesunderhaltung der Beschäftigten!