ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Leistungsumfang und Leistungsfristen und das Honorar werden durch einen Vertrag oder eine verbindliche Auftragsbestätigung beschrieben.
Angebote sind 30 Tage bindend, danach freibleibend.
Leistungen und Fahrtaufwand werden grundsätzlich nach Zeitaufwand und gefahrenen Kilometern abgerechnet und es erfolgt eine monatliche Abrechnung und Inrechnungstellung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nichts Anderes in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag vereinbart ist.
Der Auftraggeber erstattet die verauslagten Kosten für Fahrten und Dienstreisen, die im Rahmen der erteilten Aufträge erforderlich sind.
Zusätzlich entstehende Fremdleistungen werden vom Auftraggeber veranlasst und bezahlt, soweit nichts Anderes in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag vereinbart ist.
Der Auftraggeber ist zur umfassenden Mitwirkung verpflichtet. Er stellt insbesondere alle für die Durchführung eines Auftrages notwendigen Unterlagen, Daten oder sonstige Materialien zur Verfügung und ermöglicht, dass diese von Dipl. Ing. Astrid Herbst eingesehen, beurteilt und ggf. bearbeitet werden können. Der Auftraggeber ist informiert, dass nur durch ihn offengelegte und bekannt gemachte Themen beraten werden können.
Über erstellte Gutachten und Zertifikate darf der Auftraggeber erst verfügen, wenn die entsprechende Leistung an Dipl. Ing. Astrid Herbst bezahlt ist, soweit nichts Anderes im Auftrag oder der Auftragsbestätigung vereinbart ist.
Die erstellten Dokumentationen im Hinblick auf Inhalte, Vollständigkeit und Stand sind durch den Auftraggeber unmittelbar zu prüfen. Äußert sich der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen, gelten die Dokumentationen als anerkannt.
Wenn sich im Laufe der Auftragsabwicklung abzeichnet, dass vereinbarte Fristen nicht einzuhalten sind, erfolgt eine unmittelbare Klärung und neue Terminplanung.
Wenn die erbrachte Leistung aus der Sicht des Auftraggebers nicht dem vereinbarten Umfang entspricht, ist die Unternehmensberatung Dipl. Ing. Astrid Herbst innerhalb von 14 Tagen eine Nachbesserung aufzufordern, soweit nichts Anderes in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag vereinbart ist.
Bei Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden die Parteien zunächst versuchen im Wege einer partnerschaftlichen Verhandlung eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollten die Parteien eine solche Lösung nicht innerhalb von 60 Tagen nach Beginn der Verhandlungen gefunden haben, werden die Parteien ein Mediationsverfahren nach den Standards des BMWA ® durchführen. Sollte das Mediationsverfahren erfolglos beendet werden, wird die Meinungsverschiedenheit unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges bindend in einem Schiedsverfahren der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit entschieden. Die vorstehend genannten Bestimmungen schließen die Durchführung eines Verfahrens zur Erlangung einstweiligen Rechtsschutzes vor den ordentlichen Gerichten nicht aus.
Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht.
Eine vertrauliche Behandlung aller erhaltenen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und Daten wird durch die Dipl. Ing. Astrid Herbst zugesichert.
Gerichtsstand ist Norderstedt