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Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist gesetzlich im Arbeitsschutzgesetz verankert. Darüber hinaus ist allgemein anerkannt, dass eine dauerhaft hohe psychische Beanspruchung zu Stress, Burnout, Rückenbeschwerden sowie weiteren langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann.
Für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen stehen unterschiedliche Herangehensweisen zur Verfügung. Entscheidend ist, das Verfahren zu wählen, das zur Struktur, Größe und Zielsetzung des Unternehmens passt.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen liefert durch eine objektive Betrachtung wertvolle Erkenntnisse über die Quellen psychischer Beanspruchung im Arbeitsalltag. Sie ermöglicht eine fundierte Stressanalyse, bewertet die Arbeitsbedingungen im Kontext psychischer Belastung und zeigt konkrete Ansatzpunkte für wirksame Verbesserungen auf.

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