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Gefährdungsbeurteilungen bilden das Fundament eines wirksamen und rechtssicheren Arbeitsschutzes. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben und zugleich das entscheidende Instrument, um Gefahren frühzeitig zu erkennen, Risiken gezielt zu reduzieren und Verantwortung im Unternehmen klar zu steuern.
Wenn auch der Arbeitsschutz komplexer geworden, die Verantwortung liegt weiterhin beim Unternehmer: Er muss für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sorgen und nachweisen können, dass vorhersehbare und vermeidbare Gefahren angemessen berücksichtigt wurden.
Gefährdungsbeurteilungen sorgen für:
Im Falle eines Arbeitsunfalls zeigen sie, dass der Arbeitgeber seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist und schützen vor Vorwürfen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes.

Gefährdungsbeurteilungen sind kein einmaliges Dokument, sondern müssen fortlaufend angepasst werden. Änderungen von Tätigkeiten, Arbeitsmitteln oder Organisation erfordern stets eine Überprüfung – denn Unterweisungen dürfen nur auf Basis aktueller Gefährdungsbeurteilungen erfolgen.
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