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Gefährdungsbeurteilungen, zentrale Grundlage des Arbeitsschutzes

Gefährdungsbeurteilungen bilden das Fundament eines wirksamen und rechtssicheren Arbeitsschutzes. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben und zugleich das entscheidende Instrument, um Gefahren frühzeitig zu erkennen, Risiken gezielt zu reduzieren und Verantwortung im Unternehmen klar zu steuern.

Wenn auch der Arbeitsschutz komplexer geworden, die Verantwortung liegt weiterhin beim Unternehmer: Er muss für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sorgen und nachweisen können, dass vorhersehbare und vermeidbare Gefahren angemessen berücksichtigt wurden.

Gefährdungsbeurteilungen sorgen für:

  • systematische Erkennung von Gefahren und Belastungen,
  • klare Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz,
  • fundierte Grundlage für Maßnahmen und Unterweisungen,
  • rechtliche Absicherung für Unternehmer und Führungskräfte.

Im Falle eines Arbeitsunfalls zeigen sie, dass der Arbeitgeber seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist und schützen vor Vorwürfen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes.

gefaehrdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilungen sind kein einmaliges Dokument, sondern müssen fortlaufend angepasst werden. Änderungen von Tätigkeiten, Arbeitsmitteln oder Organisation erfordern stets eine Überprüfung – denn Unterweisungen dürfen nur auf Basis aktueller Gefährdungsbeurteilungen erfolgen.

Meine Leistung für Ihren Arbeitsschutz

  • Begleitung von Unternehmen von der Analyse über die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen bis zur Ableitung und Integration geeigneter Maßnahmen in den Arbeitsalltag, mit dem Ziel eines rechtssicheren und zugleich praktikablen Arbeitsschutzes, der Sicherheit schafft und entlastet.
  • Unterstützung bei der Schaffung klarer Zuständigkeiten im Arbeitsschutz, insbesondere durch
  • rechtssichere Übertragung von Pflichten,
  • eindeutige Benennung von Verantwortlichkeiten,
  • Festlegung, wer Gefährdungsbeurteilungen erstellt, aktualisiert und auswertet,
  • sowie wer Unterweisungen durchführt und überwacht.
  • Erstellung und Begleitung von Gefährdungsbeurteilungen für alle relevanten betrieblichen Bereiche, darunter
  • klassische Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz,
  • Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen,
  • Gefährdungsbeurteilungen bei Veränderungen von Tätigkeiten, Arbeitsmitteln, Technologien oder Organisation,
  • sowie Überprüfung und Aktualisierung bestehender Gefährdungsbeurteilungen.
  • Praxisnahe Umsetzung in enger Abstimmung mit Unternehmern, Führungskräften und beauftragten Verantwortlichen.
Adresse

Heidekranz 9
22850 Norderstedt

Telefon

+49 (0)40 - 64 66 66 11

E-Mail

anfrage (ät)arbeitsschutz-herbst.de

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