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Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – es ist ein zentrales Instrument zur Gesundheitsförderung und zur langfristigen Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit. Gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX sind Arbeitgeber verpflichtet, allen Mitarbeitenden, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krankheitsbedingt ausfallen, ein BEM anzubieten.
Ziel des Betriebliches Eingliederungsmanagement ist es, gemeinsam mit der betroffenen Person Lösungen zu entwickeln, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden, die Gesundheit gefördert und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Dabei wird geprüft, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind – sei es im organisatorischen, technischen oder sozialen Bereich.
Ein korrekt und sensibel durchgeführtes Betriebliches Eingliederungsmanagement hilft nicht nur, Kündigungen rechtssicher vorzubereiten oder zu vermeiden – es reduziert auch langfristig Fehlzeiten, stärkt die Mitarbeiterbindung und verbessert das Betriebsklima. Wichtig: Ein BEM ist kein Arbeitsplatz-Versprechen, aber ein wichtiger Versuch, Belastungen zu reduzieren und Perspektiven zu schaffen.
Ein gelungenes BEM lebt von Vertrauen, Klarheit und einem gut strukturierten Prozess. Ich unterstütze Sie gerne dabei, diese Grundlagen in Ihrem Unternehmen zu etablieren – lösungsorientiert, rechtssicher und menschlich.
