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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit 2006 in Kraft und bildet die gesetzliche Grundlage gegen Diskriminierung im Berufsleben. Es verpflichtet Unternehmen, Chancengleichheit zu gewährleisten, Benachteiligungen zu verhindern – und aktiv geeignete Strukturen zur Beschwerde und Aufklärung zu schaffen.
Als das zentrale Instrument des Arbeitsrechts gehört es zum Kern des betrieblichen Antidiskriminierungsschutzes. Es schützt Beschäftigte vor Benachteiligung aufgrund von ethnischer Herkunft oder Rasse, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität.
Damit verbunden sind klare Pflichten für Arbeitgeber:
Nicht jede Beschwerde ist ein AGG-Verstoß – doch oft besteht trotzdem ein Konflikt. Wird dann lediglich festgestellt „kein AGG-Fall“, bleiben Spannungen ungeklärt und können sich verschärfen.
Ein starkes Unternehmen verbindet daher AGG-Beschwerdeverfahren mit professionellem Konfliktmanagement: So werden auch Fälle ohne rechtliche Relevanz wertschätzend und lösungsorientiert bearbeitet – bevor sie eskalieren.

So erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Vorgaben – Sie stärken auch nachhaltig den Zusammenhalt, das Sicherheitsgefühl und die Fairness in Ihrem Unternehmen.
Sorgen Sie für Klarheit, Respekt und eine diskriminierungsfreie Arbeitsumgebung.
Ich begleite Sie mit Fachkompetenz, Erfahrung und Blick für das Wesentliche.