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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Rechtssicherheit und Wertschätzung im Unternehmen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit 2006 in Kraft und bildet die gesetzliche Grundlage gegen Diskriminierung im Berufsleben. Es verpflichtet Unternehmen, Chancengleichheit zu gewährleisten, Benachteiligungen zu verhindern – und aktiv geeignete Strukturen zur Beschwerde und Aufklärung zu schaffen.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ist ein Baustein für gesunde Unternehmenskultur.

Als das zentrale Instrument des Arbeitsrechts gehört es zum Kern des betrieblichen Antidiskriminierungsschutzes. Es schützt Beschäftigte vor Benachteiligung aufgrund von ethnischer Herkunft oder Rasse, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität.

Damit verbunden sind klare Pflichten für Arbeitgeber:

  • Einrichtung einer AGG-Beschwerdestelle nach §13 AGG,
  • Unterweisungspflichten für Führungskräfte und Beschäftigte,
  • Maßnahmen zur Prävention und fairen Konfliktbearbeitung.

AGG und Konfliktmanagement sinnvoll verknüpfen

Nicht jede Beschwerde ist ein AGG-Verstoß – doch oft besteht trotzdem ein Konflikt. Wird dann lediglich festgestellt „kein AGG-Fall“, bleiben Spannungen ungeklärt und können sich verschärfen.

Ein starkes Unternehmen verbindet daher AGG-Beschwerdeverfahren mit professionellem Konfliktmanagement: So werden auch Fälle ohne rechtliche Relevanz wertschätzend und lösungsorientiert bearbeitet – bevor sie eskalieren.

Ihr Nutzen: Prävention, Klarheit und Konfliktkompetenz

Setzen Sie die AGG-Anforderungen rechtssicher und praxisnah um – und schaffen Sie so die Basis für:

  • ein konstruktives und vertrauensvolles Miteinander,
  • rechtliche Absicherung im Falle von Beschwerden oder Konflikten,
  • ein tragfähiges, innerbetriebliches Konfliktmanagement,
  • die Reduktion psychischer Belastungen am Arbeitsplatz,
  • nachhaltige Gesundheitsförderung und Mitarbeiterbindung.

MEINE LEISTUNG FÜR IHRE RECHTSSICHERHEIT MIT DEM AGG (ALLGEMEINES GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ)

  • Schulung und Qualifizierung von AGG-Beschwerdestellen
  • Sensibilisierung Ihrer Führungskräfte und Teams
  • Integration des AGG in Ihre bestehende Unternehmenskultur
  • Entwicklung interner Leitlinien, Verfahren und Vereinbarungen

So erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Vorgaben – Sie stärken auch nachhaltig den Zusammenhalt, das Sicherheitsgefühl und die Fairness in Ihrem Unternehmen.

Sorgen Sie für Klarheit, Respekt und eine diskriminierungsfreie Arbeitsumgebung.
Ich begleite Sie mit Fachkompetenz, Erfahrung und Blick für das Wesentliche.

Beratung gewünscht? Ich freue mich auf Ihren Anruf.

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Heidekranz 9
22850 Norderstedt

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Psychische Belastungen erkennen, verstehen und wirksam begegnen: Ich begleite Ihre Gefährdungsbeurteilung mit passenden Tools, Workshops und praxisnaher Umsetzung – für gesunde Arbeitsbedingungen und echte Entlastung im Alltag.

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