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Die DGUV V2 (DGUV Vorschrift 2) konkretisiert das Arbeitssicherheitsgesetz (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit – ASiG)
Denn die DGUV V2 verdeutlicht die Forderungen aus dem ASiG. Definiert werden in der Vorschrift die verschiedenen Betreuungsmodelle, die erforderlichen Fachkunde und die Aufgaben für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung.
Die DGUV V2 führt häufig zu Verunsicherungen oder fehlt als Dokumentation.
Schnell ist eine Fahrlässigkeit gegeben, wenn die Umsetzung und Dokumentation Lücken aufweisen.


Gefährdungsbeurteilungen sind das Fundament Ihres Arbeitsschutzes: rechtssicher, wirksam und aktuell. Ich unterstütze Sie bei Analyse, Erstellung und Umsetzung – praxisnah, nachvollziehbar und mit klaren Zuständigkeiten.

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