Slide
Leistungsumfang und Leistungsfristen und das Honorar werden durch einen Vertrag oder eine verbindliche Auftragsbestätigung beschrieben.
Angebote sind 30 Tage bindend, danach freibleibend.
Leistungen und Fahrtaufwand werden grundsätzlich nach Zeitaufwand und gefahrenen Kilometern abgerechnet und es erfolgt eine monatliche Abrechnung und Inrechnungstellung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nichts Anderes in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag vereinbart ist.
Der Auftraggeber erstattet die verauslagten Kosten für Fahrten und Dienstreisen, die im Rahmen der erteilten Aufträge erforderlich sind.
Zusätzlich entstehende Fremdleistungen werden vom Auftraggeber veranlasst und bezahlt, soweit nichts Anderes in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag vereinbart ist.
Der Auftraggeber ist zur umfassenden Mitwirkung verpflichtet. Er stellt insbesondere alle für die Durchführung eines Auftrages notwendigen Unterlagen, Daten oder sonstige Materialien zur Verfügung und ermöglicht, dass diese von Frau Dipl. Ing. Astrid Herbst eingesehen, beurteilt und ggf. bearbeitet werden können. Der Auftraggeber ist informiert, dass nur durch ihn offengelegte und bekannt gemachte Themen beraten werden können.
Über erstellte Gutachten und Zertifikate darf der Auftraggeber erst verfügen, wenn die entsprechende Leistung an Frau Dipl. Ing. Astrid Herbst bezahlt ist, soweit nichts Anderes im Auftrag oder der Auftragsbestätigung vereinbart ist.
Die erstellten Dokumentationen im Hinblick auf Inhalte, Vollständigkeit und Stand sind durch den Auftraggeber unmittelbar zu prüfen. Äußert sich der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen, gelten die Dokumentationen als anerkannt.
Wenn sich im Laufe der Auftragsabwicklung abzeichnet, dass vereinbarte Fristen nicht einzuhalten sind, erfolgt eine unmittelbare Klärung und neue Terminplanung.
Wenn die erbrachte Leistung aus der Sicht des Auftraggebers nicht dem vereinbarten Umfang entspricht, ist Frau Dipl. Ing. Astrid Herbst innerhalb von 14 Tagen zu einer Nachbesserung aufzufordern, soweit nic
Sollte es zwischen den Parteien bei der Durchführung dieses Vertrages zu Meinungsverschiedenheiten kommen, verpflichten sich die Vertragsparteien zur Beilegung dieser Meinungsverschiedenheiten zunächst ein Mediationsverfahren durchzuführen. Sollten die Parteien dabei nicht zu einer Einigung kommen, so kann jede Partei nach Beendigung des Mediationsverfahrens Klage vor dem ordentlichen Gericht erheben. Die Kosten für das Mediationsverfahren tragen die Parteien je zur Hälfte.
Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht.
Eine vertrauliche Behandlung aller erhaltenen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und Daten wird durch Frau Dipl. Ing. Astrid Herbst zugesichert.
Gerichtsstand ist Norderstedt