Schulung und Ausbildung von erfolgreichen AGG-Beschwerdestellen
Thema
Gemäß AGG § 12 Abs. 5 und AGG § 13 Abs. 1 sind Unternehmen verpflichtet, eine AGG-Beschwerdestelle einzurichten. Beschäftigte haben das Recht, sich bei einer zuständigen Stelle im Unternehmen zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität benachteiligt oder sexuell belästigt fühlen.
Unternehmen, die keine ausdrücklich benannte AGG-Beschwerdestelle bzw. keine entsprechend qualifizierten AGG-Beauftragten einsetzen, tragen im Falle einer Diskriminierung oder Benachteiligung ein erhöhtes Risiko für Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen. Umso wichtiger ist es, eine AGG-Beschwerdestelle verbindlich zu etablieren, ein klares Beschwerdeverfahren festzulegen und die verantwortlichen Personen fachlich wie kommunikativ zu qualifizieren.
Dazu gehört insbesondere:
- die inhaltliche Schulung der AGG-Beauftragten,
- die Qualifizierung in Gesprächsführung und Konfliktklärung,
- sowie die Sensibilisierung von Führungskräften und Beschäftigten, um AGG-Verstöße erkennen und vermeiden zu können.
Ich biete auf Ihr Unternehmen und die jeweiligen Vorkenntnisse abgestimmte Schulungen und Qualifizierungen für die Vertreterinnen und Vertreter der AGG-Beschwerdestelle an. Darüber hinaus begleite ich Sie umfassend bei der Erarbeitung betrieblicher Vereinbarungen, der Gestaltung der Beschwerdeverfahren sowie bei der Implementierung der AGG-Beschwerdestelle.
Ein besonderer Fokus liegt auch auf Situationen, in denen sich eine Beschwerde nicht als AGG-Verstoß erweist. Denn die Feststellung, dass kein Verstoß vorliegt, löst den zugrunde liegenden Konflikt häufig nicht. Gemeinsam mit Ihnen entwickle ich hierfür tragfähige Lösungen und integriere Elemente des Konfliktmanagements in Ihre AGG-Verfahrensabläufe.
Ein weiterer sensibler Aspekt ist der Umgang mit sexueller Belästigung. Hier sind klare, differenzierte Regelungen erforderlich, die Schutz bieten, ohne Beschäftigte in unangemessene Verhaltensunsicherheiten zu drängen. Denn der Arbeitsplatz ist zugleich ein sozialer Raum, in dem auch persönliche Beziehungen entstehen können.
Ich unterstütze Ihr Unternehmen dabei, das AGG nicht nur als rechtliche Verpflichtung zu verstehen, sondern als Chance zur Weiterentwicklung der Unternehmenskultur hin zu mehr Wertschätzung, Respekt und gegenseitiger Achtung.
Sie finden mein Angebot auch bei QUM Consult.
Zielgruppe
AGG Beauftragte, die als AGG Beschwerdestelle eingesetzt werden sollen sowie Personalverantwortliche, Personalräte, Betriebsräte, Führungskräfte, Geschäftsführung, Vorstand, Arbeitsschutzverantwortliche
